Informationen

Ablauf bei der DHS

Da wir als DHS nur als Vermittler auftreten, müssen die aufnehmende und abgebende Partei die Rahmenbedingungen unter sich klären. Die DHS stellt lediglich den Kontakt zwischen diesen beiden Parteien her. Falls gewünscht unterstützen wir natürlich bei der Geschlechterprüfung, sowie der Überprüfung, ob das neue Zuhause artgerecht ist.

Bitte gebt uns auch immer euer Einverständnis, eure Kontaktdaten an Interessenten bzw. die aktuellen Halter weitergeben zu dürfen. Dies ist aufgrund der DSGVO leider zwingend vorgeschrieben. Ansonsten sind uns leider die Hände gebunden.

Gedanken und Tipps zur Abgabe

Zunächst ist es uns wichtig, zu betonen, dass bereits sehr viele Kleintiere in Tierheimen, Pflegestellen oder bei Privatleuten ein neues, artgerechtes und dauerhaftes Zuhause suchen. Je nach Tierart kann eine Vermittlung sehr lange dauern. Das sind oft mehrere Monate, nicht selten auch mal ein Jahr oder mehr. Hierauf solltest du dich einstellen. Wirklich dauerhaft zuverlässige Tierhalter zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Schließlich möchtest du ein liebevolles und artgerechtes neues Zuhause und nicht das Erstbeste für deinen Schützling.

Wir kennen den Grund für deinen Wunsch, das Tier / die Tiere abzugeben, nicht, aber ggf. überdenkst du diesen nochmal.
Wenn als Grund eine Allergie im Vordergrund steht, so ist es zunächst wichtig, abzuklären, ob du tatsächlich auf das Tier / die Tiere reagierest oder vielleicht auf die Einstreu und / oder das Heu. In den beiden letztgenannten Fällen gibt es eine Reihe staubarmer Alternativen, wodurch sich die Symptome deutlich verbessern können. Und wenn es nur für die Zeit bis zur Vermittlung ist. Jedoch bist du dann in der Lage, dir mehr Zeit zu lassen und das neue Zuhause sorgfältig auszuwählen.
Häufig wird als Abgabegrund ein Umzug genannt. In diesem Fall möchten wir gerne darauf hinweisen, dass dir (entgegen mancher Vermietermeinung) die Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung nicht untersagt werden kann. Kleintierhaltung in „normalem“ Rahmen (also keine Massentierhaltung) bedarf weder einer Genehmigung durch den Vermieter noch ist sie ein Kündigungsgrund. Du bist sind auch nicht verpflichtet, diese anzuzeigen.
Ein weiterer regelmäßig genannter Grund ist berufliche Belastung, einhergehend mit wenig Zeit für das Tier / die Tiere. Bitte bedenke, dass artgerecht gehaltene Kleintiere den Mensch als Bezugsperson nicht brauchen. Sie sind darauf angewiesen, dass wir sie regelmäßig mit frischem Futter und Wasser versorgen, den Käfig reinigen und bei Bedarf mit ihnen zum TA gehen. Zur Beschäftigung, als Partner etc. brauchen sie uns nicht. Vorausgesetzt, sie werden ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten (ausreichend großer und entsprechend eingerichteter Käfig, bei Gruppentieren ein oder mehrere Artgenossen).

Abgabe Plattformen

Du kannst Anzeigen in den ortsüblichen Kleinanzeigenblättern schalten. Aushänge in diversen Geschäften, bei Tierärzten, vielleicht im Tierheim machen.
Zudem gibt es für nahezu jede Tierart mittlerweile Vermittlungsplattformen im Internet. Für Degus wären das zum Beispiel in Deutschland:

Bitte achte darauf eine Schutzgebühr zu verlangen, um zu verhindern, dass Degus z.B. als Schlangenfutter enden!

Die Anzeigen sollten folgende Angaben beinhalten

  • Anzahl, Alter, Geschlecht, Name, Charakter, Standort des Tieres / der Tiere
  • Wenn du den Käfig mitgeben willst: Beschreibung mit Angabe der Maße
  • Fotos von dem Tier / den Tieren und ggf. dem Käfig
  • Sind gesundheitliche Probleme bei den Degus bekannt (hier unbedingt ehrlich sein)
  • Kontaktdaten (wo du möglichst ständig erreichbar bist)
    • deine Einverständnis deine Kontaktdaten auch an Interessenten weiterzugeben
  • Höhe der Schutzgebühr
  • Angabe, dass das Tier / die Tiere nur mit Sorgeberechtigungsvertrag vermittelt werden

Insbesondere die beiden letztgenannten Punkte legen wir dir sehr ans Herz. Durch eine Schutzgebühr erhält man eine größere Sicherheit, dass das Tier / die Tiere nicht z.B. zu Fütterungszwecken verwendet werden und dass die Anschaffung nicht spontan und völlig unüberlegt erfolgt und sich die neuen Besitzer bewusst sind, dass das Tier / die Tiere einen Wert haben. Ein Sorgeberechtigungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des neuen Besitzers dem Tier / den Tieren gegenüber.

Üblicherweise beträgt die Schutzgebühr für Degus 5 bis 10 Euro.

Ein Muster für einen Sorgeberechtigungsvertrag findest du in unserem Downloadbereich

Abschließend möchten wir auch noch darauf hinweisen, dass es unbedingt notwendig ist, die geschalteten Anzeigen (insbesondere im Internet) regelmäßig (am besten täglich) mitzuverfolgen. Nicht selten scheitern Vermittlungen daran, dass Interessenten längere Zeit keine Antwort erhalten und sich dann nach anderen Tieren umsehen.

Wenn noch Fragen offen geblieben sind oder du weitergehende Unterstützung von uns wünschst, kannst du dich gerne per Email kontakt@deguhilfe-sued.de mit uns in Verbindung setzen.