Geschäftsordnung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für die Deguhilfe Süd e.V.

§ 2 Ablauf der Mitgliederversammlung

  1. Ein Vorstandsmitglied hat die Leitung der Versammlung inne. Das Vorstandsmitglied wird vom Vorstand vorab festgelegt.
  2. Der Ablauf der Mitgliederversammlung orientiert sich an der Tagesordnung, die den Mitgliedern bereits mit der Einladung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden muss.

Regelmäßige Inhalte der Tagesordnung sind:

  1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung
  2. Protokoll der letzten Versammlung
  3. Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Ggf. Neuwahlen
  6. Verschiedene Informationen
  7. Wünsche, Anträge, Sonstiges

Weitere Tagesordnungspunkte je nach Bedarf.

§ 3 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnungen;
  2. Einberufung der Mitgliederversammlung;
  3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
  4. Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung eines Jahresberichts;
  5. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern;
  6. Entscheidung über die Verwendung der Mittel des Vereines;
  7. Entscheidung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  8. Entscheidung über die Ernennung von bis zu drei Beisitzern. Sie haben eine den Vorstand unterstützende und beratende Funktion. Die Beisitzer müssen nicht von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Sie können an Vorstandssitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

§ 4 Eigentum des Vereins

  1. Vom Verein angeschaffte Gegenstände wie Volieren oder Einrichtung sowie Futtermittel werden durch den Vorstand verwaltet.
  2. Soweit der Verein entsprechende Volieren, Transportboxen oder Einrichtungsgegenstände an Pflegestellen oder sonstige Mitglieder verleiht, sind diese in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eine private Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Vorstand.
  3. Es besteht kein Anspruch der Vereinsmitglieder auf finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme von Pflegetieren, Veranstaltungen oder ähnlichem. Der Vorstand entscheidet unter Prüfung der finanziellen Mittel und der derzeitigen Situation des Vereins, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung möglich ist.

§ 5 Umgang mit Informationen

Der Vorstand ist bemüht, seine Mitglieder im vereinsinternen Forum sowie auf der Mitgliederversammlung stets zeitnah über Aktivitäten und Neuerungen zu informieren.

§ 6 Änderung der Geschäftsordnung

Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Einstimmigkeit des Vorstandes.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 14.07.2022 beschlossen und tritt am gleichen Tag in Kraft.