Urlaubsbetreuung

Dieses Infoblatt gibt eine kurze Übersicht, welche Punkte im Falle eines Urlaubs berücksichtigt werden sollten, um auch dem Degusitter und den Degus eine gute Zeit zu verschaffen.

1. WER? soll die Tiere versorgen. Natürlich eine Person des Vertrauens, die zuverlässig, kompetent und umsichtig ist. Bestenfalls ist sie auch mit Deguverhalten vertraut und kennt die Pfleglinge bzw. kann sie unterscheiden. Sind die Degus für den Betreuer nicht auseinanderzuhalten, kann unter Umständen eine kleine rasierte Stelle, an unterschiedlichen Stellen des Tierkörpers angebracht, beim Unterscheiden helfen.

2. WER NOCH? Unter Umständen noch eine weitere Person über seine Abwesenheit informieren und auch dort einen Schlüssel hinterlegen, falls der erste Betreuer während der Abwesenheit des Tierhalters aus krankheits- oder berufsbedingten Gründen ausfällt.

 3. WIE? Die betreuende Person genau in die Art, wie die Tiere täglich versorgt werden müssen, einführen. Zusätzlich stichwortartig die wichtigsten Dinge, z.B. Anweisungen, Steckbriefe der Tiere mit Besonderheiten oder speziellen Merkmalen – jederzeit zum Nachlesen – zusammenfassen und bereitlegen.

 4. WIE NOCH? Ist ein Tier krank oder gehandicapt, dem Betreuenden erklären, wie er es behandeln muss, z.B. Medikamentengabe, bei Breizufütterung, wie der Brei anzumischen ist oder selbst Breimischungen portioniert einfrieren und dem Betreuer erklären, wo er den portioniert eingefrorenen Brei findet und wann er ihn aus dem Gefrierschrank entnehmen soll. Bei Zahnpatienten u.U. dem Betreuer erklären, wie die Tiere gewogen werden und eine Waage bereitstellen.

5. WANN? Genau abklären, von wann bis wann die Tiere betreut werden sollen. (Verspätete Rückkehr mit einkalkulieren)

6. WO? Festlegen, wo die Tiere betreut werden, im eigenen Haus oder im Wohnbereich des Betreuers, auch entscheiden und schriftlich festhalten, ob Kinder an der Betreuung teilhaben bzw. diese übernehmen dürfen.

7. WIE VIEL? Futtermischungen in ausreichender Menge vorbereiten, dabei mit einkalkulieren, dass aus diversen Gründen auch eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub möglich sein kann (Krankheit, Unfall, Flugstreiks, etc.) Für alle Fälle Baby-Breigläschen (Möhre, Kürbis, Pastinake etc.), Haferflocken, gemahlene Haselnüsse etc. bereitstellen. Kleine 1 ml Spritzen (ohne Kanüle), Sab Simplex und Bene Bac vorrätig haben.

8. WAS NOCH? Bei kranken oder gehandicapten Tieren, die regelmäßig zum Tierarzt müssen, diesen ebenfalls darüber informieren, dass sich u.U. jemand anderes wegen des Tieres melden kann. Dem Betreuer eine entsprechend ausgestattete Transportkiste bereitstellen und Telefonnummer, Adresse und Sprechzeiten des behandelnden Tierarztes bereit legen.

9. TIERARZTKOSTEN? Mit dem Betreuer abklären, wie viel Geld ausgelegt werden soll bzw. eine bestimmte Summe an Geld für eine eventuelle Behandlung dem Betreuer überlassen.

10. SCHRIFTLICHE REGELUNGEN? Schriftlich festlegen, was im Falle von Krankheit gemacht werden soll; darf im Notfall der Betreuer die Euthanasie veranlassen (2-3 Wochen Urlaub sind eine lange Zeit, und selbst wenn die Kontaktdaten hinterlegt sind, ist manchmal eine schnelle Entscheidung nötig)?

Im Falle eines großen Eingriffs, eines Unfalls oder einer Behandlung im Notdienst, muss gleichfalls schriftlich geregelt werden, wie eine Behandlung vorfinanziert werden soll, denn diese können sehr teuer werden.

11. KONTAKTDATEN? Ganz wichtig ist auch, dem Betreuer der Tiere die eigene Handynummer mitzuteilen und die Handy- oder Telefonnummer vom Betreuer mit in den Urlaub zu nehmen. Die Möglichkeit eines raschen Austauschs sollte stets gewährleistet sein.

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