
Irgendwann kommt der Tag – in der Regel viel zu früh, manchmal zudem auch völlig überraschend –, an dem man sich von seinem geliebten Haustier verabschieden muss.
Und in die Trauer mischt sich dann die Frage, was mit dem verstorbenen Liebling geschehen soll. Gesetzlich ist der Umgang mit Tierkörpern im Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) pro Bundesland geregelt.
Darf ich Hund, Katze oder Degu in meinem Garten begraben?
Ja, auf dem eigenen Grundstück dürfen Haustiere begraben werden.
ABER: Diese Erlaubnis gilt nur, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Der Tierkörper muss dabei mindestens 50 cm mit Erde bedeckt werden und in ein leicht verrottendes Material eingewickelt sein. Bei der Wahl des Grabes muss auch ein Mindestabstand von 1-2 m zu öffentlichen Wegen oder Bachläufen eingehalten werden. Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist ferner, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.
Auf öffentlichem Gelände (Park, Wald, Wiese) dürfen Tiere nicht begraben werden. Wird man dabei erwischt, kann ein empfindliches Bußgeld drohen (laut Internet bis zu 15.000 oder 20.000 Euro).
Ich habe keinen Garten. Und nun?
Derzeit gibt es in Deutschland schon über 100 Tierfriedhöfe. Einige von ihnen befinden sich in der Nähe von Tierheimen (die dann mitunter auch Auskunft erteilen können), für andere wurden ungenutzte Flächen von Friedhöfen umgewidmet. Oft kann man bei der Beerdigung zwischen Einzelgrab und anonymem Grabfeld wählen.
Ich möchte mein Tier einäschern lassen. An wen kann ich mich wenden?
In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile Bestattungsunternehmen, die sich auf die Bestattung von Haustieren spezialisiert haben. Diese kooperieren auch mit speziellen Krematorien. Auch wenn dies jetzt
pietätlos klingt: Ein Preis-Leistungsvergleich kann nicht schaden, denn die Kosten variieren stark. Auch muss man sich vorab entscheiden, ob man eine Einzel- oder eine Sammeleinäscherung wünscht.
Für Haustiere gibt es eine große Auswahl an Urnen in allen möglichen Farben, Formen, Größen und Materialien.
Was man mit der Asche seines verstorbenen Lieblings macht, ist jedem selbst überlassen. Anders als beim Menschen gibt es keinen Friedhofszwang. Die Urne (dann aber aus einem sich zersetzenden Material) darf im eigenen Garten vergraben werden. Bei gemieteten Wohnungen oder Häusern muss dazu die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Auch ein Urnengrab auf einem Tierfriedhof ist eine Möglichkeit, sich einen Ort zum Trauern und Gedenken zu schaffen. Es ist aber auch möglich, die Asche zu verstreuen. So manche Vase oder Schmuckdöschen im Haushalt eines Tierhalters kann sich ebenfalls als Urne entpuppen.
Eine noch relativ unbekannte Verwendung (eines kleinen Teils) der Asche ist die Verarbeitung in einem Schmuckstück. Einige Tierbestattungsunternehmen bieten dies an und können bei Interesse genauere Auskünfte erteilen.
Meine Nachbarn haben ihren Hund beim Tierarzt gelassen. Was passiert dann mit ihm?
Ist keine spätere Abholung vereinbart, wird das Tier (kostenpflichtig) der Tierkörperbeseitigung zugeführt. Diese ist übrigens auch für Einhufer, Klauentiere, Geflügel, Kaninchen, Edelpelztiere, Zootiere und allgemein für alle Tiere mit ansteckenden Krankheiten zuständig.
Ich möchte mein Tier gern der Wissenschaft spenden. Geht das?
Ja, das ist möglich. Derzeit gibt es das Programm Satis, Informationen dazu unter https://www.satis-tierrechte.de/alternativen/spendertiere/
Es gibt ausgestopfte Eichhörnchen, Wildschweine, Rehe, etc. Geht das auch mit meinem Haustier?
Ja, auch Haustiere können präpariert werden. Infos zu Tierpräparatoren gibt es im Netz. Diese können dann auch Auskunft darüber geben, was nötig ist und beachtet werden muss.
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